Stabichloran, der Chlorstabilisator von Bayrol
Stabichloran® von Bayrol dient der Chlorstabilisierung, es verhindert vorzeitigen Aktivchlorabbau, bedingt durch starke Sonneneinstrahlung in Pools, die mit anorganischem Chlor gepfegt werden. Es reduziert somit den Chlorverbrauch.
Produktbeschreibung von Stabichloran von Bayrol:
Stabichloran ist ein Granulat zur Aktivchlorstabilisierung. Nur in Verbindung mit anorganischen Pflegemethoden verwenden (Calciumhypochlorit bzw. Chloryte®, Chloriliquide, Natriumhypochlorit, oder Salzelektrolyse).
Inhaltsstoffe: Enthält Isocyanursäure.
Anwendung von Stabichloran von Bayrol:
• Geben Sie Stabichloran® zu Beginn der Saison hinzu.
• Dosieren Sie 250 bis 400 g Stabichloran® pro 10 m3 direkt ins Wasser (entspricht einer Konzentration zwischen 25 und 40 mg/l). Der Cyanursäure-Gehalt kann mit einem speziellen Pooltester gemessen werden.
• Lassen Sie nach der Dosierung die Umwälzpumpe für mindestens 24 Stunden laufen, damit sich das Produkt gut im Pool verteilen kann.
• Bei Frischwasserzugabe nach der Rückspülung ist eine Nachdosierung erforderlich.
Tipp: Stabichloran® sollte nur bei Verwendung von anorganischem Chlor (Calciumhypochlorit, Natriumhypochlorit) oder einer Salzelektrolyse zugegeben werden. Das Granulat eignet sich nicht für Pools die mit organischem Chlor gepf egt werden (Chlorilong®, Chlorifx®, Chlorifix® Tab, Chloriklar®).
Wichtige Hinweise:
Chemikalien niemals mit anderen Chemikalien mischen, weder in fester Form noch in konzentrierter Lösung! Bei Herstellung von Lösungen Produkt immer ins Wasser dosieren, nicht umgekehrt. Zur sicheren Vermeidung von Bleichflecken, nicht in direkten Kontakt mit empfindlichen Werkstoffen bringen (Folien- bzw. gestrichene Becken usw.).
Vorteile von Stabichloran von Bayrol:
Dosierempfehlung von Stabichloran von Bayrol:
• Empfohlene Dosierung: 250 bis 400 g pro 10 m³
• Filtertyp: alle
• Poolgröße: alle
• Wohin: direkt in den Pool
• Wann: bei Bedarf
Produkt sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Kein Biozid.
Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen
Dokumente zum Download: